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Ungelesen 11.03.21, 15:23   #17 Top
Benutzerbild von winnie44
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winnie44 ist offline
winnie44
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Sollte für Downloaden ein VPN benutzen?

Reines Downloaden ist ein Antragsdelikt und wird somit nur auf Antrag eines Rechteinhabers verfolgt (§ 109 UrhG).

Wie soll nun der Rechteinhaber Kenntnis von einem illegalen Download bekommen?
Eigentlich nur, wenn ein OCH beschlagnahmt und Daten ausgewertet werden.

Dann muss erstmal bewiesen werden dass Person A zum Zeitpunkt X Film Y geladen hat.

Das ist bei P2P, Torrent etc wesentlich einfacher. Da ist die IP öffentlich einsehbar, weil man gleichzeitig auch wieder hochlädt...

Ein OCH wird kaum auf Anfrage eines Rechteinhabers Daten herausrücken, wer entsprechende Links geladen hat, nach gängiger Rechtsprechung muss er das auch nicht, lediglich dafür Sorge tragen, dass bei einer Meldung die Pakete gelöscht werden. Zudem würde er damit am eigenen Ast sägen, auf dem er sitzt.

Siehe den immer noch nicht abgeschlossenen Fall UL. Und dort wird täglich munter weitergeladen, ohne dass da bisher was passiert wäre.

Als Uploader würde ich VPN allerdings als zwingend betrachten.

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