Youporn-Abmahnungen: Vorsicht vor neuer Abzock-Masche
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Einmal mehr sorgen Porno-Abmahnungen im Netz für Unruhe, diesmal zu Youporn. Die in Deutschland verschickten Schreiben (hier ein Beispiel (pdf)) sind nach Einschätzung deutscher Anwälte jedoch ein Fake.
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte hat ein Abmahn-Schreiben veröffentlicht, das angeblich von dem britischen Anwalt Robert Barber im Namen des Rechteinhabers xfun film Ltd. verschickt wurde.
Youporn-Abmahnung: 280 Euro Schadensersatz
Die Abmahnung verlangt einen Schadensersatz in Höhe von 280 Euro und eine Unterlassungserklärung. Die fordert unter anderem, dass der Abgemahnte den Film "Sucking housewifes reloaded - Julias pleasure" nicht auf Streamingdiensten wie youporn.com oder xhamster.com konsumiert.
Laut Rechtsanwalt Tobias Röttger von GGR hat der britische Anwalt, der tatsächlich existiert, bestritten, diese Abmahnungen verschickt zu haben. Zudem sei der zugrunde gelegte Gegenstandswert der Abmahnungen nicht nachvollziehbar. Es deutet also einiges darauf hin, dass es sich bei diesen Abmahnungen um einen Fake handelt.
Röttgers Fazit: "Wir können nur davon abraten, bei Erhalt einer solchen Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben." Und vor allem solle man kein Geld überweisen - das würde man vermutlich nie wiedersehen. (cm)
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Quelle:Chip.de
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