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Ungelesen 13.03.15, 12:19   #1
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Elvis
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GEZ-Gebühr bleibt legal: Gericht erzwingt Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF & Co

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Der Rundfunkbeitrag ist nun doch verfassungsmäßig rechtens: Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag zurückgewiesen. Die drei Kläger sahen den neuen Rundfunkbeitrag als ungerecht an, da dieser von jedem entrichtet werden muss – auch wenn kein Radio oder Fernseher genutzt wird.

Rundfunkbeitrag: Allein schon für die Möglichkeit muss gezahlt werden


Die Kläger hatten gegen die Koppelung des Rundfunkbeitrags an die eigene Wohnung geklagt. Auch wenn dort ein Fernseher oder Radio nachweislich nicht genutzt werden, ja, nicht einmal vorhanden sind, muss der Beitrag geleistet werden. Wer keinen Hund habe, müsse doch auch keine Hundesteuer zahlen, so die Kläger. Das Gericht sah das anders: Der Rundfunkbeitrag sei "eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Auch sei der Rundfunkbeitrag keine verdeckte Steuer; deshalb wird die Gesetzgebungskompetenz weiterhin bei den Ländern bleiben.

GEZ kündigen: Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich


Konflikte mit dem Grundgesetz wurden vom Oberverwaltungsgericht nicht erkannt. Den Klägern bleibt immer noch eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig offen.

Im Jahr 2013 wurde die bisherige Rundfunkgebühr durch einen geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag ersetzt, der zu erheblichen Mehreinnahmen geführt hat. Insgesamt sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten etwa 7,5 Milliarden Euro pro Jahr bekommen.

In einigen wenigen sozialen oder gesundheitlichen Ausnahmefällen ist es dennoch möglich, von der GEZ-Pflicht befreit zu werden - ein entsprechendes Kündigungssschreiben bieten wir Ihnen zum Download an.


Fotostrecke: GEZ & Co.: Die schlimmsten PR-Desaster im Netz


Download:
GEZ Kündigung - Vorlage


Quelle:Chip.de

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