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Ungelesen 17.09.16, 11:07   #1
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DE-CIX verklagt wegen BND-Überwachung den deutschen Staat



In Frankfurt am Main verteilt das DE-CIX als größter Internetknoten der Welt Informationen zwischen zahlreichen Netzbetreibern. Und der Bundesnachrichtendienst (BND) hat seine Lauscher am Draht. Deshalb hat der Betreiber jetzt Klage gegen den deutschen Staat eingereicht.

Die breite Überwachung des Internets ist spätestens ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, als Edward Snowden ein ganzes Archiv mit Belegen über die Spionagetätigkeit des US-Geheimdienstes NSA an die Presse übergab. Infolgedessen wurde auch bekannt, dass der BND direkt an den Kabeln im DE-CIX hängt und seine Partnerorganisationen mit Informationen versorgt.

Gänzlich verhindern lässt sich das nicht. Der rechtliche Rahmen lässt eine Überwachung in bestimmter Form durchaus zu und der Betreiber des Internet-Knotens ist hier auch teilweise zur Kooperation verpflichtet. Geregelt wird dies durch das so genannte G10-Gesetz, das sich auf den Artikel 10 des Grundgesetzes stützt.



Allerdings ist man beim DE-CIX schon länger der Ansicht, dass die reale Praxis in der Arbeit des deutschen Geheimdienstes über alles hinausgeht, was durch die Gesetzgebung abgedeckt ist. Zu dieser Einschätzung kam zuletzt auch ein Gutachten von Hans-Jürgen Papier, der über viele Jahre dem Bundesverfassungsgericht vorstand.

Da sich durch die politischen Prozesse und auch durch die Arbeit eines entsprechenden Untersuchungsausschusses im Bundestag faktisch nichts änderte, beschreitet das DE-CIX nun den juristischen Weg. "Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation nur in rechtmäßiger Weise stattfindet", hieß es. Es gebe aktuell "gewichtige Zweifel" daran, dass die Arbeit des BND rechtmäßig erfolgt.

In dem genannten Gutachten sieht Papier nicht nur die G10-Regelungen verletzt, sondern auch einen "bewussten Verfassungsbruch". Denn eine Überwachung der Telekommunikation ist grundsätzlich nur in einem eng umgrenzten Rahmen statthaft. Der BND leitet hingegen Datenströme nach einem "nicht nachvollziehbaren Konzept" aus dem Internet-Knoten heraus.

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