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Ungelesen 14.07.15, 16:48   #1
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Happy Birthday to you? Millionenschweres Copyright unter Beschuss

Zitat:
Wer ein bestimmtes Musikstück verwenden will, kann sich im Grunde entscheiden: Entweder man zahlt Lizenzgebühren für die Nutzung oder greift auf ein Lied zurück, das entweder aufgrund seines Alters oder auf Wunsch des Urhebers frei zu verwenden ist. Doch so einfach ist es nicht, wie ein aktuelles Verfahren in den USA zeigt, von dem NPR berichtet.

In diesem ging es ursprünglich nur um jenes Lied, das laut dem Guinness Buch der Rekorde der meistgenutzte englischsprachige Song überhaupt ist: "Happy Birthday to You". Eine Filmemacherin ist der Ansicht, dass dieses längst gemeinfrei sein müsste und verlangt Lizenzgebühren zurück. Die Entscheidung könnte aber weitaus mehr Nutzer des Songs betreffen und auch Auswirkungen auf viele andere immer wieder verwendete Stücke haben.

Letztlich handelt es sich in der Auseinandersetzung um ein Musterbeispiel, dass beim Urheberrecht selbst Dinge nicht so einfach liegen, wie sie sich teils darstellen. Denn gerade bei älteren Stücken ist es oft schwer zu definieren, ab welchem Moment der Urheberrechtsschutz greift - und entsprechend, wann dieser dann nach einer bestimmten Zeit wieder ausläuft.

Aktuell gilt hier in den USA ein Zeitrahmen von 95 Jahren, nachdem ein Werk als gemeinfrei gilt. Wann diese Zeit bei "Happy Birthday to You" um ist, wird von der Klägerin natürlich anders gedeutet, als vom Musikunternehmen Warner/Chappell, bei dem die Rechte derzeit liegen und das mit dem alten Song noch immer gut verdient. Denn wenn etwa in einem Film die Protagonisten zum Singen des verbreiteten Geburtstagsständchens ansetzen, fließen durchaus vierstellige Summen oder mehr in die Kassen der Musikfirma.

1.500 Dollar zahlte beispielsweise die Filmemacherin Jennifer Nelson für die Nutzung, als sie eine Dokumentation über die Geschichte des Liedes zu drehen begann. Aufgrund ihrer Recherchen will sie nun ihr Geld zurück, was Warner/Chappell aber verweigert. Vor Gericht muss nun geklärt werden, ab wann die Urheberrechtsfrist gilt - und diese Frage ist gar nicht so einfach zu klären.

Zurück geht der Song auf die Kindergärtnerinnen Mildred und Patty Hill, die ihn im Jahr 1893 für ihre Schützlinge erdachten. Damals ging es aber noch nicht um Geburtstage, sondern der Text begann bei gleicher Melodie mit "Good Morning to All". Die Schwestern verkauften die Rechte später an eine Musikfirma, die in den 1920er Jahren den heute bekannten Text auf die Musik legte und sich das Copyright sicherte. Dies könnte bedeuten, dass die 95-Jahre-Frist nun abgelaufen ist.

Warner/Chappell setzt aber einen ganz anderen Termin an: Nicht etwa die erste Veröffentlichung in einem Liedertextbuch im Jahr 1921 - an der sich die Schutzfristen laut der Klägerin orientieren müssten. Die Musikfirma ist der Ansicht, dass hier das Jahr 1935 entscheidend ist. Damals sicherte sich der damalige Rechteinhaber das Copyright auf ein Notenbuch für Klaviere, in dem der Song erstmals auf einem Notenblatt abgedruckt wurde. Somit würde der Schutz erst 2030 auslaufen - was kein unwesentlicher Punkt ist, wenn man bedenkt, dass Warner/Chappell jährlich rund 2 Millionen Dollar an dem Lied verdient.

Ähnliche Entwicklungen nahmen viele andere bekannte Lieder, die offiziell noch unter Schutz stehen, bei denen dies aber angezweifelt werden kann. Sollte das Gericht gegen Warner/Chappell entscheiden, dürfte die Rechtefrage auch bei diesen neu gestellt werden - abgesehen davon, dass sich das Unternehmen mit hohen Rückforderungen von Lizenznehmern konfrontiert sehen könnte.


Quelle:Winfuture.de

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